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[X2] Bundesregierung
Brigitte Zypries
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Justiz

Leben und Beruf
Nach dem Abitur studierte sie ab 1972 Rechtswissenschaft in Gießen und beendete ihr Studium 1978 mit dem ersten Staatsexamen. 1980 folgte das zweite juristische Staatsexamen. Bis 1985 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Gießen und arbeitete danach als Referentin in der Hessischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Holger Börner. 1988 wurde sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Ersten Senat an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe berufen.
1991 trat Zypries der SPD bei. Ebenfalls ab diesem Jahr war sie in der niedersächsischen Staatskanzlei unter Ministerpräsident Gerhard Schröder, zunächst bis 1995 als Referatsleiterin für Verfassungsrecht und dann bis 1997 als Abteilungsleiterin tätig.
Brigitte Zypries ist ledig und hat keine Kinder.

Abgeordnete
Seit 2005 ist Brigitte Zypries Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie ist als direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises 187 (Darmstadt) in den Bundestag eingezogen. Bei der Bundestagswahl 2005 erreichte sie hier 44,8 % der Erststimmen.
Öffentliche Ämter
Von 1997 bis 1998 war sie Staatssekretärin im Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales des Landes Niedersachsen.
Nach dem Wechsel der Bundesregierung 1998 wurde sie Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern. In dieser Zeit war sie schwerpunktmäßig u. a. mit den Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst, mit der Vorbereitung beamtenrechtlicher Gesetze, der Hilfe in den Herkunftsländern für Russland-Deutsche und dem Leistungssport in Deutschland befasst. Ab September 1999 war Zypries Vorsitzende im Staatssekretärsausschuss zur Steuerung des Programms der Bundesregierung „Moderner Staat –- moderne Verwaltung“.
Nach der Bundestagswahl 2002 wurde sie am 22. Oktober 2002 als Bundesministerin der Justiz in die von Bundeskanzler Gerhard Schröder geführte Bundesregierung berufen.
In diesem Amt gehört sie auch der seit dem 22. November 2005 von Bundeskanzlerin Angela Merkel geleiteten Bundesregierung an.
Einige Medien spekulieren seit August 2006 darüber, dass Zypries möglicherweise Richterin am Bundesverfassungsgericht, später sogar Präsidentin, werden will; offizielle Verlautbarungen, die dies stützen würden, hat es jedoch nie gegeben. Im März 2007 erklärte sie nach erneuten Presseberichten, dass sie nicht ans Bundesverfassungsgericht wechseln werde, weil sie das Ansehen des Gerichts nicht gefährden wolle, indem sie direkt aus der Regierung ans Bundesverfassungsgericht wechsle

Politik
Aufsehen erregte Brigitte Zypries mit ihrem Vorstoß im Januar 2005, heimliche Vaterschaftstests verbieten zu lassen.
In der Europäischen Union setzte sich Brigitte Zypries für den umstrittenen Vorschlag des EU-Rates zur mittlerweile gescheiterten Richtlinie für computerimplementierte Erfindungen ein. Kritiker warfen der Ministerin vor, dass sie sich damit offen gegen einen einstimmigen Beschluss des Bundestags wandte, der die Bundesregierung zur Unterstützung der Linie des EU-Parlaments aufforderte
Umkämpft war auch das von Zypries vorgeschlagene Antidiskriminierungsgesetz (AGG.)
Die Ministerin erreichte die Freischaltung des Zugangs auf das gesamte aktuelle Bundesrecht im Internet.
Zypries plädiert dafür, die sogenannte Patientenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festzuschreiben.
In der Debatte um die Urheberrechtsreform wurde Zypries oft mangelnde Fachkompetenz vorgeworfen. So äußerte sie in einem Interview zum Wegfall der Bagatellklausel im März 2006, diese würde nicht zu einer Massenkriminalisierung der Bevölkerung führen. Angesprochen auf die Massenabmahnung der Firma Logistep, die kurz zuvor stattfanden, äußerte sie, diesen Fall nicht zu kennen
Ihr Vorgehen in der Sicherheitspolitik traf nicht immer auf ungeteilte Zustimmung. So wurde ihr 2004 ein „Big Brother Award“ verliehen, weil sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sog. „Großen Lauschangriff“ so umsetzte, dass die Sicherheitsbehörden auch weiterhin Wohnungen abhören dürfen, wenn dies zur Aufklärung schwerster Kriminalität erforderlich sei (§ 100c der Strafprozessordnung).
Im Februar 2007 forderte sie die Bestrafung aller Väter, die ihre Vaterschaft ohne staatliche Zustimmung prüfen lassen wollen. Mit diesem Vorgehen steht Brigitte Zypries im Widerspruch zu 60 bis 80 % (je nach Umfrage) der deutschen Bevölkerung. In einem Beitrag für die Zeitschrift für Rechtspolitik stellte sie einen Gesetzentwurf ihres Ministeriums vor, nachdem die Ausländerbehörden gegen die Vaterschaftsanerkennung eines Deutschen vorgehen können sollen, wenn dieser das Kind einer unverheirateten Ausländerin anerkennt. Zypries begründete den Gesetzentwurf damit, dass solche Anerkennungen häufig nur dazu dienen sollten, einer ausreisepflichtigen ausländischen Mutter einen Aufenthaltstitel zu verschaffen.
Im Oktober 2007 wurde Brigitte Zypries zum zweiten Mal der Negativpreis Big Brother Award verliehen. Sie wurde in der Kategorie „Kommunikation“ ausgezeichnet für ihren „Gesetzentwurf, mit dem in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten eingeführt werden soll“, den sie in einer Rede im Bundestag verteidigte.
In einem Interview im Deutschlandfunk im November 2007 äußerte Brigitte Zypries in der Debatte um zunehmende Überwachung: „Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heißt ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert.“ Viele Kritiker sprachen hierbei von mangelhafter Sachkompetenz, da diese Auslegung der informationellen Selbstbestimmung keinesfalls dem entsprach, was das Bundesverfassungsgericht, welches diesen Begriff prägte, dazu in seinem Urteil von 1983 geschrieben hatte. Auf mehrere diesbezügliche Anfragen antwortete Zypries nicht oder ausweichend
Match performances
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Opponent
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2008-10-13
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2008-10-17
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2008-12-06
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2009-01-04
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2009-02-23
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